Der Versicherungsmakler


Wer eine Versicherung braucht - egal ob als Privatperson oder als Unternehmen - hat heute verschiedene Möglichkeiten einen Vertrag abzuschließen. Ein Weg führt über die Beratung und Vermittlung durch einen Versicherungsmakler.


Im Gegensatz zu anderen Vertriebsformen ist ein Versicherungsmakler an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und damit ein absolut unabhängiger Partner.

Mit der Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist ein hohes Maß an Verantwortung verbunden. Und insofern ist es gut, dass Sie seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie im Mai 2007 das Recht darauf haben, zu erfahren, ob jemand der mit Ihnen über Versicherungen sprechen möchte, als unabhängiger Versicherungsmakler aus der Breite des Marktes berät oder im Auftrag von einem oder von mehreren Versicherungsunternehmen unterwegs ist.

Alle in Deutschland tätigen Versicherungsvermittler - und damit auch Versicherungsmakler - sind bei der IHK registriert.
Unter www.vermittlerregister.info können Sie im Internet die Registrierung und damit auch den Status eines Vermittlers überprüfen.

Ausgehend von der EU-Vermittlerrichtlinie beschreibt das deutsche Recht in der Gewerbeordnung (GewO), in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Anforderungen an berufliche Qualifikation, die Zuverlässigkeit und die finanziellen Verhältnisse für eine Tätigkeit als Versicherungsmakler, außerdem werden die Beratungs- und Dokumentationspflichten geregelt.